Rechner fürs Forderungsmanagement
Alle kostenlosen Rechner rund um Forderung, Kosten und Vollstreckung an einem Ort – für Anwaltskanzleien, Inkasso-Dienstleister und Rechtsabteilungen, die Forderungen rechtssicher beziffern und durchsetzen.
Von den Verzugszinsen nach § 288 BGB über Anwalts- und Gerichtskosten (RVG, GKG) bis zum pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO decken die Tools jeden Schritt ab – vom außergerichtlichen Mahnverfahren über das gerichtliche Verfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Alle Rechner beruhen auf den geltenden gesetzlichen Grundlagen und liefern belastbare Zwischenwerte – die Endabrechnung führen Sie anschließend rechtssicher in der Forderungsaufstellung nach § 367 BGB zusammen.
Zinsen & Fristen
Bevor eine Forderung beziffert oder durchgesetzt wird, müssen Höhe und Fristen feststehen. Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Basis des aktuellen Basiszinssatzes, erstellen Sie einen Tilgungsplan mit Verrechnung nach § 367 BGB für Teilzahlungen und prüfen Sie mit dem Verjährungsrechner nach §§ 195, 199 BGB, wann der Anspruch verjährt – inklusive der 30-jährigen Frist für titulierte Forderungen nach §§ 197, 201 BGB.
Kosten
Ob außergerichtlich oder im Klageverfahren – die Kosten entscheiden mit über das wirtschaftliche Risiko. Ermitteln Sie Anwaltsgebühren nach dem RVG, Gerichtskosten nach Streitwert (GKG) und die Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG. Für das Forderungsmanagement berechnen Sie zudem die Inkassovergütung nach Nr. 2300 VV RVG inklusive Verbraucher-Cap (§ 13e RDG), das Gesamt-Kostenrisiko einer Klage nach § 91 ZPO sowie die Kosten eines gerichtlichen Mahnbescheids aus GKG und RVG.
Vollstreckung
Steht ein Titel, geht es an die Durchsetzung. Der Pfändungsrechner nach § 850c ZPO ermittelt den pfändbaren Betrag des Arbeitseinkommens anhand der amtlichen Pfändungstabelle und der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen – die Grundlage für eine korrekt bemessene Lohn- und Gehaltspfändung.
FAQ
Häufige Fragen zu den Rechnern
Welcher Rechner passt zu welchem Schritt im Forderungsverfahren?
Im außergerichtlichen Stadium helfen Zinsrechner, Inkassokosten-Rechner und Verjährungsrechner. Geht es vor Gericht, schaffen RVG-Rechner, Gerichtskostenrechner, Prozesskostenrechner, Mahnbescheid-Rechner und PKH-Kalkulator Klarheit über die Kosten. Nach Titulierung ermittelt der Pfändungsrechner den pfändbaren Betrag, und der Tilgungsrechner ordnet eingehende Teilzahlungen korrekt zu.
Sind die Rechner wirklich kostenlos?
Ja, alle Rechner sind vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Es entstehen keine Gebühren, und es ist keine Anmeldung erforderlich. Sie können jedes Tool direkt im Browser verwenden, so oft Sie möchten.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Rechner?
Die Rechner stützen sich auf die einschlägigen deutschen Gesetze: Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltsgebühren nach dem RVG, Gerichtskosten nach dem GKG, Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG, Inkassovergütung nach Nr. 2300 VV RVG und § 13e RDG, das Kostenrisiko nach § 91 ZPO, die Verjährung nach §§ 195, 199 sowie §§ 197, 201 BGB und der pfändbare Betrag nach § 850c ZPO. Die Ergebnisse sind ein Hilfsmittel ohne Gewähr und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Wie aktuell sind die hinterlegten Werte?
Die Rechner verwenden die jeweils geltenden Werte, etwa die aktuellen RVG- und GKG-Gebührentabellen, den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz für die Verzugszinsen und die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Die Pfändungsfreibeträge werden turnusmäßig angepasst; die hinterlegte Tabelle wird entsprechend aktualisiert. Maßgeblich bleibt stets die jeweils gültige amtliche Bekanntmachung.
Wie hängen die Rechner mit der Forderungsaufstellung zusammen?
Die einzelnen Rechner liefern Zwischenwerte wie Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten. In der Forderungsaufstellung nach § 367 BGB führen Sie diese Posten zu einer vollständigen, druckfertigen Gesamtabrechnung zusammen, inklusive der gesetzlich vorgegebenen Verrechnungsreihenfolge von Kosten, Zinsen und Hauptforderung. So nutzen Sie die Rechner als Vorstufe und die Forderungsaufstellung als rechtssicheres Endergebnis.