Rechner fürs Forderungsmanagement
Alle kostenlosen Rechner rund um Forderung, Kosten und Vollstreckung an einem Ort – für Anwaltskanzleien, Inkasso-Dienstleister und Rechtsabteilungen, die Forderungen beziffern und durchsetzen.
Von den Verzugszinsen nach § 288 BGB über Anwalts- und Gerichtskosten (RVG, GKG) bis zum pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO decken die Tools jeden Schritt ab – von der außergerichtlichen Mahnung über das gerichtliche Mahn- und Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung. Alle Rechner beruhen auf den gesetzlichen Grundlagen und liefern Zwischenwerte – die Endabrechnung führen Sie anschließend in der Forderungsaufstellung nach § 367 BGB zusammen.
Zinsen & Fristen
Bevor eine Forderung beziffert oder durchgesetzt wird, müssen Höhe und Fristen feststehen. Berechnen Sie Verzugszinsen nach § 288 BGB auf Basis des jeweils geltenden Basiszinssatzes, erstellen Sie einen Tilgungsplan mit Zins- und Tilgungsanteil für gleichbleibende Monatsraten bei festem Jahreszins und berechnen Sie mit dem Verjährungsrechner die regelmäßige Verjährungsfrist nach §§ 195, 199 BGB oder die 30-jährige Frist für titulierte Ansprüche nach §§ 197, 201 BGB. Für bei der Titulierung künftig fällig werdende Zinsen und andere regelmäßig wiederkehrende Leistungen gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 197 Abs. 2 BGB). Diese Ausnahme erläutert der Rechner im Modus „tituliert“ nur durch einen Hinweis; eine gesonderte Fristberechnung erfolgt dort nicht.
Kosten
Ob außergerichtlich oder im Klageverfahren – die Kosten entscheiden mit über das wirtschaftliche Risiko. Ermitteln Sie Anwaltsgebühren nach dem RVG, Gerichtskosten nach Streitwert (GKG) und die Anwaltsvergütung bei Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG. Für das Forderungsmanagement berechnen Sie zudem die Inkassovergütung nach Nr. 2300 VV RVG inklusive der grundsätzlichen 0,9-Grenze bei der außergerichtlichen Einziehung unbestrittener Forderungen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV RVG), das Gesamt-Kostenrisiko einer Klage nach § 91 ZPO sowie die Kosten eines gerichtlichen Mahnbescheids aus GKG und RVG. Wie sich ein gerichtlicher Vergleich im einfachen Fall zum Urteil verhält, zeigt Vergleich oder Urteil: der Erlös nach Kosten und die Schwelle im berechneten Modell.
Vollstreckung
Steht ein Titel, geht es an die Durchsetzung. Der Pfändungsrechner nach § 850c ZPO ermittelt den pfändbaren Betrag des bereinigten Netto-Arbeitseinkommens anhand der amtlichen Pfändungstabelle und der Zahl der Personen, denen der Schuldner auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt – die Grundlage für die Regelpfändung von Arbeitseinkommen nach § 850c ZPO.
Ratgeber zur Forderungsaufstellung
- Forderungsaufstellung erstellen
- Verzugszinsen bei wechselndem Basiszinssatz berechnen
- Teilzahlungen nach §§ 366, 367 BGB verrechnen
- 40-Euro-Pauschale und Inkassokosten in der Forderungsaufstellung
- Forderungsaufstellung im Mahnverfahren
- Forderungsaufstellung für den Gerichtsvollzieher
- Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss berechnen
- Anrechnung der Geschäftsgebühr berechnen
FAQ
Häufige Fragen zu den Rechnern
Welcher Rechner passt zu welchem Schritt im Forderungsverfahren?
Im außergerichtlichen Stadium helfen Zinsrechner, Inkassokosten-Rechner und Verjährungsrechner. Geht es vor Gericht, schaffen RVG-Rechner, Gerichtskostenrechner, Prozesskostenrechner, Mahnbescheid-Rechner und PKH-Kalkulator Klarheit über die Kosten. Der Pfändungsrechner berechnet den pfändbaren Betrag für die Regelpfändung von Arbeitseinkommen. Der Tilgungsrechner zeigt, wie sich gleichbleibende Monatsraten bei festem Jahreszins rechnerisch auf Zinsen und Restschuld verteilen. Für Aufstellungen mit Kosten, Zinsen und einzelnen Zahlungen steht die Forderungsaufstellung zur Verfügung; ihre Hinweise zur Zahlungszuordnung und zu Fällen mit Prüfbedarf sind zu beachten.
Sind die Rechner wirklich kostenlos?
Ja, alle Rechner sind vollständig kostenlos und ohne Registrierung nutzbar. Es entstehen keine Gebühren, und es ist keine Anmeldung erforderlich. Sie können jedes Tool direkt im Browser verwenden, so oft Sie möchten.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basieren die Rechner?
Die Rechner stützen sich auf die einschlägigen deutschen Gesetze: Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltsgebühren nach dem RVG, Gerichtskosten nach dem GKG, die Anwaltsvergütung bei Prozesskostenhilfe nach § 49 RVG, Inkassovergütung nach Nr. 2300 VV RVG und § 13e RDG, das Kostenrisiko nach § 91 ZPO, die Verjährung nach §§ 195, 199 sowie §§ 197, 201 BGB und der pfändbare Betrag nach § 850c ZPO. Die Ergebnisse sind ein Hilfsmittel und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.
Wie aktuell sind die hinterlegten Werte?
Die Rechner verwenden hinterlegte Werte, etwa die hinterlegten RVG- und GKG-Gebührentabellen, den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Basiszinssatz für die Verzugszinsen und die amtliche Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Stand und Quelle der hinterlegten Werte zeigt jeder Rechner an. Welche Tabellenfassung ein Rechner verwendet, steht auf der jeweiligen Rechnerseite. Die Pfändungsfreibeträge werden turnusmäßig angepasst; die hinterlegte Tabelle wird entsprechend aktualisiert. Maßgeblich bleibt stets die jeweils gültige amtliche Bekanntmachung.
Wie hängen die Rechner mit der Forderungsaufstellung zusammen?
Die einzelnen Rechner liefern Zwischenwerte wie Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten. In der Forderungsaufstellung nach § 367 BGB führen Sie diese Posten zu einer vollständigen, druckfertigen Gesamtabrechnung zusammen. fordify verteilt nicht ausdrücklich zugeordnete Zahlungen zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Hauptforderungen. Hat der Fall genau eine Hauptforderung und keine gesondert erfasste Zinsforderung und ist der Modus für Verbraucherdarlehen nach § 497 Abs. 3 BGB nicht gewählt, bedient fordify mehrere Kostenpositionen in der Reihenfolge ihres Datums, ältere zuerst und gleich alte anteilig; sonst gilt innerhalb der Kosten und der Hauptforderungen die Reihenfolge ihrer Erfassung. Bei mehreren Forderungen kann eine abweichende gesetzliche Zuordnung erforderlich sein; betroffene Aufstellungen werden als Prüfentwurf ausgegeben. Sind mehrere Forderungen gleichartig und im Fall so gekennzeichnet, rechnet fordify solche Zahlungen nach § 366 Abs. 2 BGB zuerst auf die am Zahlungstag fällige und zuerst fällig gewordene Hauptforderung an und innerhalb dieser nach § 367 Abs. 1 BGB. So nutzen Sie die Rechner als Vorstufe und die Forderungsaufstellung als Endergebnis.