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§ 49 RVG · Prozesskostenhilfe

PKH-Kalkulator – Anwaltsvergütung aus der Staatskasse nach § 49 RVG berechnen

Berechnen Sie Ihre PKH-Vergütung nach § 49 RVG kostenlos und ohne Registrierung. Das Ergebnis zeigt alle Positionen einzeln ausgewiesen – mit automatischem Vergleich zur normalen RVG-Vergütung nach § 13 RVG.

§ 49 RVG
Vergütung aus der Staatskasse (PKH/VKH)
75 %
PKH-Deckelung für Streitwert über 4.000 €
§ 49 RVG PKH / VKH inkl. Normalvergütung-Vergleich

FAQ

Häufige Fragen zum PKH-Kalkulator

Was ist die PKH-Vergütung nach § 49 RVG?

Bei bewilligter Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) erhält der beigeordnete Rechtsanwalt seine Vergütung nicht vom Mandanten, sondern aus der Staatskasse. Die Höhe richtet sich nach § 49 RVG und weicht von der normalen RVG-Vergütung (§ 13 RVG) ab: Für Gegenstandswerte über 4.000 € wird nur 75 % des übersteigenden Betrags der Gebührentabelle zugrunde gelegt.

Wie unterscheidet sich § 49 RVG von § 13 RVG?

§ 13 RVG gilt für die normale Vergütung nach dem tatsächlichen Gegenstandswert. § 49 RVG begrenzt die Berechnungsgrundlage: Bis 4.000 € gilt die volle Tabelle. Für den Betrag über 4.000 € wird nur 75 % des übersteigenden Betrags hinzugerechnet. Das führt bei höheren Streitwerten zu einer deutlich geringeren Vergütung als nach § 13 RVG. fordify zeigt immer beide Werte zum direkten Vergleich.

Gilt § 49 RVG auch für VKH?

Ja. Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist die familienrechtliche Entsprechung zur PKH und unterliegt denselben Vergütungsregeln nach § 49 RVG.

Wann hat ein Mandant Anspruch auf PKH?

PKH wird bewilligt, wenn die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller die Kosten nicht oder nur zum Teil aufbringen kann (§ 114 ZPO). Die wirtschaftlichen Voraussetzungen richten sich nach den Einkommensgrenzen der ZPO.

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