Vollständige Forderungsaufstellung: Zinsen, RVG und § 367-Verrechnung
Eine vollständige Forderungsaufstellung nach § 367 BGB enthält Hauptforderung, tagesgenaue Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltskosten nach RVG und Gerichtskosten – korrekt verrechnet in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge: zuerst Kosten, dann Zinsen, zuletzt die Hauptforderung. fordify berechnet alle Positionen vollautomatisch und liefert eine druckfertige Aufstellung als PDF. Mehrere Hauptforderungen, Zinsmethoden (act/365 und 30/360) sowie die InsO-Kappung nach § 174 InsO werden unterstützt.
Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnen
Der aktuelle Basiszinssatz beträgt seit 01.01.2026 genau 1,27 %. Für B2B-Forderungen ergibt sich ein Verzugszinssatz von 10,27 % p.a., für B2C-Forderungen von 6,27 % p.a. fordify berechnet tagesgenaue Zinsen und teilt den Zeitraum automatisch an den Wechseldaten auf.
Anwaltskosten nach RVG 2025
Der RVG-Rechner verwendet die aktuelle Tabelle aus dem BGBl. 2025 I Nr. 109 und berechnet Geschäftsgebühr (VV 2300), Verfahrensgebühr (VV 3100 Klage, VV 3305 Mahnverfahren) und Auslagenpauschale (VV 7002) inklusive Umsatzsteuer auf Basis des Gegenstandswerts.
Gerichtskosten nach GKG berechnen
Gerichtsgebühren richten sich nach dem GKG. Ausgehend vom Streitwert berechnet der Gerichtskostenrechner für AG (3 Gebühren), LG (3 Gebühren), OLG (4 Gebühren) und BGH (5 Gebühren) – auf Basis der GKG Anlage 2.
PKH-Kalkulator – Vergütung aus der Staatskasse nach § 49 RVG
Bei bewilligter Prozesskostenhilfe erhält der beigeordnete Anwalt seine Vergütung aus der Staatskasse nach § 49 RVG. Der PKH-Kalkulator berechnet die Vergütung für außergerichtliche, Mahn- und Klageverfahren – mit automatischem Vergleich zur normalen RVG-Vergütung nach § 13 RVG.
Pfändbaren Betrag nach § 850c ZPO berechnen
Der Pfändungsrechner ermittelt den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens nach § 850c ZPO aus dem monatlichen Nettolohn und der Zahl der Unterhaltspflichten. Grundlage ist die amtliche Pfändungstabelle, die jährlich zum 1. Juli neu festgesetzt wird. So lässt sich vor einer Lohnpfändung abschätzen, welcher Betrag dem Gläubiger voraussichtlich zufließt und welcher Teil pfändungsfrei bleibt.
Verjährung von Forderungen berechnen
Der Verjährungsrechner bestimmt das Ende der Verjährungsfrist für offene Forderungen. Die regelmäßige Verjährung beträgt nach §§ 195, 199 BGB drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Für titulierte Forderungen gilt nach §§ 197, 201 BGB eine Frist von 30 Jahren, taggenau ab Rechtskraft des Titels. Hemmung und Neubeginn nach §§ 203 ff. BGB sind im Einzelfall gesondert zu prüfen.
Inkassokosten nach Nr. 2300 VV RVG berechnen
Der Inkassokosten-Rechner ermittelt die außergerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG aus der Forderungshöhe. Berücksichtigt werden die Begrenzungen nach § 13e RDG: bei unbestrittenen Forderungen ist der Gebührensatz auf 0,9 gedeckelt, für Kleinforderungen gilt nach § 13 Abs. 2 RVG ein Festbetrag von 31,50 €. So ergibt sich der erstattungsfähige Verzugsschaden nach § 280 Abs. 1 in Verbindung mit § 286 BGB.
Prozesskostenrisiko nach § 91 ZPO berechnen
Der Prozesskostenrechner ermittelt das gesamte Kostenrisiko einer Klage in erster Instanz nach § 91 ZPO aus dem Streitwert. Berechnet werden die Gerichtskosten mit einer 3,0-Gebühr nach KV 1210 GKG sowie die Anwaltskosten je Partei aus Verfahrensgebühr (VV 3100, 1,3), Terminsgebühr (VV 3104, 1,2) und Auslagenpauschale. Da die unterlegene Partei die Kosten beider Seiten trägt, fasst der Rechner Gerichtskosten und zweifache Anwaltskosten zum Gesamtrisiko zusammen.
Kosten des Mahnbescheids berechnen
Der Mahnbescheid-Rechner ermittelt die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens aus der Forderungshöhe. Die Gerichtsgebühr beträgt nach KV 1100 GKG eine 0,5-Gebühr, mindestens jedoch 38 €; hinzu kommt die anwaltliche Verfahrensgebühr von 1,0 nach VV 3305 RVG. Das Mahnverfahren ist häufig der günstigste Weg zu einem vollstreckbaren Titel, sofern die Forderung voraussichtlich unbestritten bleibt.
Tilgungsplan und Annuitäten berechnen
Der Tilgungsrechner erstellt aus Darlehensbetrag, Zinssatz und Rate oder Laufzeit einen vollständigen Tilgungsplan. Für jede Periode weist er den Zins- und Tilgungsanteil sowie die verbleibende Restschuld aus – hilfreich, um Ratenzahlungsvereinbarungen und Stundungen bei offenen Forderungen transparent zu kalkulieren.