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§§ 195, 199, 197 BGB · Verjährung

Verjährungsrechner – wann verjährt meine Forderung?

Berechnen Sie das exakte Verjährungsdatum Ihrer Forderung kostenlos und ohne Registrierung. Für gewöhnliche Forderungen gilt die 3-jährige Regelverjährung mit der Jahresschluss-Regel (§§ 195, 199 BGB); titulierte Forderungen verjähren erst nach 30 Jahren (§ 197 BGB).

3 Jahre
Regelverjährung ab Jahresschluss (§§ 195, 199 BGB)
30 Jahre
Titulierte Forderung ab Rechtskraft (§ 197 BGB)

FAQ

Häufige Fragen zur Verjährung

Wann verjährt eine Forderung?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von Anspruch und Schuldner Kenntnis erlangt hat. Beispiel: Eine 2022 entstandene und bekannte Forderung verjährt mit Ablauf des 31.12.2025.

Was ist die Jahresschluss-Regel (§ 199 BGB)?

Die Verjährungsfrist beginnt nicht am Tag der Entstehung, sondern erst mit dem Schluss des Kalenderjahres (31.12.), in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis hatte. Dadurch verjähren alle Forderungen eines Jahres einheitlich zum Jahresende.

Wann beginnt die Verjährungsfrist?

Bei der Regelverjährung am 31.12. des Jahres der Entstehung und Kenntnis (§ 199 Abs. 1 BGB). Bei titulierten Forderungen taggenau mit der Rechtskraft bzw. Errichtung des Titels (§ 201 BGB).

Wie lange ist eine titulierte Forderung vollstreckbar?

Rechtskräftig festgestellte (titulierte) Ansprüche – etwa aus Urteil oder Vollstreckungsbescheid – verjähren erst in 30 Jahren (§ 197 Abs. 1 BGB), gerechnet taggenau ab Rechtskraft. Jede Vollstreckungshandlung oder ein Anerkenntnis des Schuldners lässt die Verjährung nach § 212 BGB neu beginnen.

Was hemmt die Verjährung oder lässt sie neu beginnen?

Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB) und Rechtsverfolgung wie Klage oder Mahnbescheid (§ 204 BGB) hemmen die Verjährung – die Hemmungszeit wird nicht mitgerechnet. Ein Anerkenntnis des Schuldners, z. B. durch eine Abschlagszahlung, lässt die Verjährung nach § 212 BGB komplett neu beginnen. Dieser Rechner berücksichtigt Hemmung und Neubeginn nicht automatisch.