Zum Hauptinhalt springen
RVG Nr. 2300 · Inkassokosten

Inkassokosten-Rechner – was darf ein Inkasso kosten?

Berechnen Sie die zulässigen vorgerichtlichen Inkassokosten (Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG) aus der Forderungshöhe – inklusive des seit 2021 geltenden Verbraucher-Caps bei unbestrittenen Forderungen. Kostenlos und ohne Registrierung.

0,9
Gebühr bei unbestrittener Forderung (seit 2021)
1,3
Regelgebühr (Nr. 2300 VV RVG)
Nr. 2300 VV RVG Verbraucher-Cap 2021 § 13 Abs. 2 RVG

Unverbindliche Berechnung nach RVG – keine Rechtsberatung, kein Ersatz für die Prüfung des Einzelfalls.

FAQ

Häufige Fragen zu Inkassokosten

Wie hoch dürfen Inkassokosten sein?

Die Inkassokosten richten sich nach der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus der Forderungshöhe. Regelgebühr ist die 1,3-Gebühr; bei unbestrittenen Forderungen darf seit dem 01.10.2021 grundsätzlich nur eine 0,9-Gebühr berechnet werden, mehr nur bei besonders umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. Hinzu kommen die Auslagenpauschale (20 %, höchstens 20 €) und gegebenenfalls Umsatzsteuer.

Was ist die 0,9-Gebühr bei unbestrittenen Forderungen?

Mit der Inkassorechtsreform zum 01.10.2021 wurde die Geschäftsgebühr für unbestrittene Forderungen auf eine 0,9-Schwelle begrenzt (Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG). Eine höhere Gebühr bis maximal 1,3 ist nur zulässig, wenn die Inkassodienstleistung besonders umfangreich oder schwierig war. Zahlt der Schuldner schon auf die erste Zahlungsaufforderung, sind es regelmäßig nur 0,5.

Wie viel Inkassokosten bei Kleinforderungen bis 50 Euro?

Bei unbestrittenen Forderungen bis 50 Euro beträgt die Geschäftsgebühr nach § 13 Abs. 2 RVG pauschal 31,50 Euro (Festbetrag, seit 01.06.2025). Dadurch fallen die Inkassokosten bei Kleinbeträgen deutlich niedriger aus als nach der normalen Wertgebühr.

Verbraucher oder Unternehmer – was bedeutet die 40-Euro-Pauschale?

Bei Zahlungsverzug zwischen Unternehmern (B2B-Entgeltforderung) kann der Gläubiger eine Pauschale von mindestens 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Sie wird auf eine als Verzugsschaden geltend gemachte Geschäftsgebühr angerechnet (mindert sie). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Pauschale nicht.

Muss ich die Inkassokosten zahlen?

Inkassokosten sind nur als Verzugsschaden erstattungsfähig, wenn sich der Schuldner bei Beauftragung bereits in Verzug befand und die Einschaltung des Inkassodienstes zweckmäßig war. Bei unbestrittenen Forderungen gelten die seit 2021 abgesenkten Höchstsätze. Dieser Rechner ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.