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Kostenlose Vorlage · ohne Login

Forderungsaufstellung erstellen

Erstellen Sie eine vollständige Forderungsaufstellung mit korrekter Verrechnungslogik – ohne Excel. Verzugszinsen, RVG und Gerichtskosten werden automatisch berechnet, Zahlungen in der richtigen Reihenfolge angerechnet. Kostenlos, in rund zwei Minuten, als durchsuchbares PDF.

Jetzt kostenlos erstellen

Die automatische Verrechnung erfolgt ohne Gewähr – bitte prüfen Sie das Ergebnis im Einzelfall.

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Vom Erfassen bis zum PDF
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Durchsuchbar & weitergebbar

Was ist eine Forderungsaufstellung?

Eine Forderungsaufstellung stellt eine offene Forderung vollständig und nachvollziehbar dar: die Hauptforderung, aufgelaufene Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten sowie bereits geleistete Zahlungen. Sie dient als belastbare Grundlage für Mahnungen, Klagen und die Zwangsvollstreckung – und macht für Schuldner und Gericht transparent, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. fordify dient dabei als Vorlage bzw. Muster, das Sie Position für Position selbst befüllen.

Entscheidend ist die richtige Verrechnung von Teilzahlungen. Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Schuld, gibt § 367 Abs. 1 BGB die Reihenfolge vor: Eine eingehende Zahlung wird zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wer diese Reihenfolge in einer Excel-Tabelle von Hand nachbildet, riskiert Rechenfehler und Streit über den verbleibenden Saldo.

fordify rechnet Teilzahlungen automatisch nach der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB an (Kosten → Zinsen → Hauptforderung) und weist jeden Schritt nachvollziehbar aus. Für Verbraucherdarlehen lässt sich der Modus nach § 497 Abs. 3 BGB aktivieren – dann wird Kosten → Hauptforderung → Zinsen verrechnet. Ob ein Verbraucherdarlehen im Verzug vorliegt, prüfen Sie eigenverantwortlich.

In 3 Schritten erstellt

Von der Forderung zum fertigen PDF.

  1. Positionen & Hauptforderungen erfassen

    Erfassen Sie Ihre Hauptforderungen sowie weitere Positionen wie geleistete Zahlungen – jeweils mit Datum und Betrag. Auch mehrere Hauptforderungen sind möglich.

  2. Zinsen & Kosten automatisch berechnen lassen

    Verzugszinsen, RVG-Gebühren und Gerichtskosten werden automatisch berechnet und nach § 367 BGB verrechnet – tagesgenau und ohne manuelles Nachrechnen.

  3. Als durchsuchbares PDF exportieren

    Exportieren Sie die fertige Forderungsaufstellung als durchsuchbares PDF – zur Weitergabe an Mandanten, Schuldner oder das Gericht und zur Archivierung.

Warum fordify?

Webbasiert & sofort einsatzbereit

Keine Installation, kein Download, keine IT-Abteilung. Browser öffnen und loslegen – auf jedem Gerät.

Korrekte § 367-Verrechnungslogik

Teilzahlungen werden automatisch in der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB (Kosten → Zinsen → Hauptforderung) angerechnet und nachvollziehbar ausgewiesen. Für Verbraucherdarlehen ist der abweichende Modus nach § 497 Abs. 3 BGB (Kosten → Hauptforderung → Zinsen) aktivierbar.

Zinsen, Kosten & Fristen integriert

Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltsgebühren nach RVG (inkl. PKH nach § 49 RVG), Gerichtskosten nach GKG und die Inkassopauschale sind direkt eingebaut. Pro Hauptforderung weist fordify zusätzlich die Verjährung (§§ 195, 199 BGB) aus – kein Wechsel zwischen mehreren Werkzeugen.

Von Anwälten entwickelt

fordify wurde von Anwälten für die tägliche Kanzleipraxis entwickelt und mit aktuellen Rechtsgrundlagen gepflegt. Im Free-Tarif verlassen keine Mandantendaten Ihren Rechner – DSGVO-konform ohne Aufwand.

FAQ

Häufige Fragen zur Forderungsaufstellung

Was kostet das Erstellen einer Forderungsaufstellung?

Das Erstellen einer Forderungsaufstellung ist bei fordify kostenlos – ohne Registrierung und ohne Zeitlimit. Für das dauerhafte Speichern von Fällen, den CSV-Export und White-Label-PDFs (eigenes Kanzlei-Logo) steht der kostenpflichtige Tarif Pro bereit.

Brauche ich einen Account, um eine Forderungsaufstellung zu erstellen?

Nein. Sie können sofort loslegen und eine vollständige Forderungsaufstellung erstellen und als PDF exportieren – ganz ohne Account. Ein Login ist nur nötig, wenn Sie Fälle dauerhaft lokal in Ihrem Browser speichern möchten. Zur Übertragung auf ein anderes Gerät exportieren und importieren Sie Ihre Fälle als Datei.

Wie funktioniert die Verrechnung nach § 367 BGB?

Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Schuld, schreibt § 367 Abs. 1 BGB die Reihenfolge vor: zuerst werden die Kosten getilgt, dann die Zinsen, zuletzt die Hauptforderung. fordify wendet diese Reihenfolge bei jeder Teilzahlung automatisch an und weist die Verrechnung nachvollziehbar aus. Für Verbraucherdarlehen können Sie in fordify den Modus nach § 497 Abs. 3 BGB aktivieren; dann werden Teilzahlungen in der Reihenfolge Kosten, dann Hauptforderung, dann Zinsen verrechnet. Ob ein Verbraucherdarlehen im Verzug vorliegt, prüfen Sie eigenverantwortlich.

Kann ich das erstellte PDF weiterverwenden?

Ja. Die Forderungsaufstellung wird als durchsuchbares PDF erzeugt – kein Bildscan, sondern echter Text. Sie können das PDF an Mandanten, Schuldner oder das Gericht weitergeben, durchsuchen und archivieren. Im Pro-Tarif lässt sich das PDF zusätzlich mit dem eigenen Kanzlei-Logo (White-Label) versehen.

Für wen ist fordify gedacht?

fordify richtet sich an Anwaltskanzleien, Rechtsanwaltsfachangestellte (ReNo) und das Forderungsmanagement in Unternehmen und Inkassobüros. Überall, wo Forderungsaufstellungen zuverlässig und ohne Excel-Fehler erstellt werden müssen, spart fordify Zeit.

Welche Positionen kann ich in die Forderungsaufstellung aufnehmen?

Sie können eine oder mehrere Hauptforderungen, Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltskosten nach RVG, Gerichtskosten nach GKG, die Inkassopauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie geleistete Zahlungen und Gutschriften erfassen. Zinsen und Gebühren werden automatisch berechnet, Zahlungen automatisch nach § 367 BGB verrechnet.