Forderungsaufstellung erstellen
Erstellen Sie eine vollständige Forderungsaufstellung mit korrekter Verrechnungslogik – ohne Excel. Verzugszinsen, RVG und Gerichtskosten werden automatisch berechnet, Zahlungen in der richtigen Reihenfolge angerechnet. Kostenlos, in rund zwei Minuten, als durchsuchbares PDF.
Jetzt kostenlos erstellenDie automatische Verrechnung erfolgt ohne Gewähr – bitte prüfen Sie das Ergebnis im Einzelfall.
Was ist eine Forderungsaufstellung?
Eine Forderungsaufstellung stellt eine offene Forderung vollständig und nachvollziehbar dar: die Hauptforderung, aufgelaufene Verzugszinsen, Anwalts- und Gerichtskosten sowie bereits geleistete Zahlungen. Sie dient als belastbare Grundlage für Mahnungen, Klagen und die Zwangsvollstreckung – und macht für Schuldner und Gericht transparent, wie sich der Gesamtbetrag zusammensetzt. fordify dient dabei als Vorlage bzw. Muster, das Sie Position für Position selbst befüllen.
Entscheidend ist die richtige Verrechnung von Teilzahlungen. Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Schuld, gibt § 367 Abs. 1 BGB die Reihenfolge vor: Eine eingehende Zahlung wird zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Wer diese Reihenfolge in einer Excel-Tabelle von Hand nachbildet, riskiert Rechenfehler und Streit über den verbleibenden Saldo.
fordify rechnet Teilzahlungen automatisch nach der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB an (Kosten → Zinsen → Hauptforderung) und weist jeden Schritt nachvollziehbar aus. Für Verbraucherdarlehen lässt sich der Modus nach § 497 Abs. 3 BGB aktivieren – dann wird Kosten → Hauptforderung → Zinsen verrechnet. Ob ein Verbraucherdarlehen im Verzug vorliegt, prüfen Sie eigenverantwortlich.
In 3 Schritten erstellt
Von der Forderung zum fertigen PDF.
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Positionen & Hauptforderungen erfassen
Erfassen Sie Ihre Hauptforderungen sowie weitere Positionen wie geleistete Zahlungen – jeweils mit Datum und Betrag. Auch mehrere Hauptforderungen sind möglich.
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Zinsen & Kosten automatisch berechnen lassen
Verzugszinsen, RVG-Gebühren und Gerichtskosten werden automatisch berechnet und nach § 367 BGB verrechnet – tagesgenau und ohne manuelles Nachrechnen.
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Als durchsuchbares PDF exportieren
Exportieren Sie die fertige Forderungsaufstellung als durchsuchbares PDF – zur Weitergabe an Mandanten, Schuldner oder das Gericht und zur Archivierung.
Warum fordify?
Webbasiert & sofort einsatzbereit
Keine Installation, kein Download, keine IT-Abteilung. Browser öffnen und loslegen – auf jedem Gerät.
Korrekte § 367-Verrechnungslogik
Teilzahlungen werden automatisch in der gesetzlichen Reihenfolge des § 367 Abs. 1 BGB (Kosten → Zinsen → Hauptforderung) angerechnet und nachvollziehbar ausgewiesen. Für Verbraucherdarlehen ist der abweichende Modus nach § 497 Abs. 3 BGB (Kosten → Hauptforderung → Zinsen) aktivierbar.
Zinsen, Kosten & Fristen integriert
Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltsgebühren nach RVG (inkl. PKH nach § 49 RVG), Gerichtskosten nach GKG und die Inkassopauschale sind direkt eingebaut. Pro Hauptforderung weist fordify zusätzlich die Verjährung (§§ 195, 199 BGB) aus – kein Wechsel zwischen mehreren Werkzeugen.
Von Anwälten entwickelt
fordify wurde von Anwälten für die tägliche Kanzleipraxis entwickelt und mit aktuellen Rechtsgrundlagen gepflegt. Im Free-Tarif verlassen keine Mandantendaten Ihren Rechner – DSGVO-konform ohne Aufwand.
Alle Berechnungen integriert
Jede Position der Forderungsaufstellung lässt sich auch einzeln mit den kostenlosen Rechnern von fordify nachvollziehen:
Verzugszinsen nach § 288 BGB tagesgenau berechnen – B2B und B2C, mit automatischer Aufteilung nach Basiszinssatz-Perioden.
Zinsen berechnen →Anwaltsgebühren nach RVG – Geschäfts-, Verfahrens- und Auslagenpauschale inklusive Umsatzsteuer.
Gebühren berechnen →Gerichtskosten nach Streitwert für AG, LG, OLG und BGH – auf Basis der GKG Anlage 2.
Kosten berechnen →Inkassovergütung nach Nr. 2300 VV RVG aus der Forderungshöhe – inklusive Verbraucher-Cap und Kleinforderungs-Deckel.
Inkassokosten berechnen →Vergütung aus der Staatskasse nach § 49 RVG – mit automatischem Vergleich zur normalen RVG-Vergütung.
Vergütung berechnen →Verjährung einer Forderung nach §§ 195, 199 BGB – Regelfrist und Stichtag taggenau ermitteln, auch für titulierte Forderungen.
Verjährung prüfen →FAQ
Häufige Fragen zur Forderungsaufstellung
Was kostet das Erstellen einer Forderungsaufstellung?
Das Erstellen einer Forderungsaufstellung ist bei fordify kostenlos – ohne Registrierung und ohne Zeitlimit. Für das dauerhafte Speichern von Fällen, den CSV-Export und White-Label-PDFs (eigenes Kanzlei-Logo) steht der kostenpflichtige Tarif Pro bereit.
Brauche ich einen Account, um eine Forderungsaufstellung zu erstellen?
Nein. Sie können sofort loslegen und eine vollständige Forderungsaufstellung erstellen und als PDF exportieren – ganz ohne Account. Ein Login ist nur nötig, wenn Sie Fälle dauerhaft lokal in Ihrem Browser speichern möchten. Zur Übertragung auf ein anderes Gerät exportieren und importieren Sie Ihre Fälle als Datei.
Wie funktioniert die Verrechnung nach § 367 BGB?
Reicht eine Zahlung nicht zur Tilgung der gesamten Schuld, schreibt § 367 Abs. 1 BGB die Reihenfolge vor: zuerst werden die Kosten getilgt, dann die Zinsen, zuletzt die Hauptforderung. fordify wendet diese Reihenfolge bei jeder Teilzahlung automatisch an und weist die Verrechnung nachvollziehbar aus. Für Verbraucherdarlehen können Sie in fordify den Modus nach § 497 Abs. 3 BGB aktivieren; dann werden Teilzahlungen in der Reihenfolge Kosten, dann Hauptforderung, dann Zinsen verrechnet. Ob ein Verbraucherdarlehen im Verzug vorliegt, prüfen Sie eigenverantwortlich.
Kann ich das erstellte PDF weiterverwenden?
Ja. Die Forderungsaufstellung wird als durchsuchbares PDF erzeugt – kein Bildscan, sondern echter Text. Sie können das PDF an Mandanten, Schuldner oder das Gericht weitergeben, durchsuchen und archivieren. Im Pro-Tarif lässt sich das PDF zusätzlich mit dem eigenen Kanzlei-Logo (White-Label) versehen.
Für wen ist fordify gedacht?
fordify richtet sich an Anwaltskanzleien, Rechtsanwaltsfachangestellte (ReNo) und das Forderungsmanagement in Unternehmen und Inkassobüros. Überall, wo Forderungsaufstellungen zuverlässig und ohne Excel-Fehler erstellt werden müssen, spart fordify Zeit.
Welche Positionen kann ich in die Forderungsaufstellung aufnehmen?
Sie können eine oder mehrere Hauptforderungen, Verzugszinsen nach § 288 BGB, Anwaltskosten nach RVG, Gerichtskosten nach GKG, die Inkassopauschale nach § 288 Abs. 5 BGB sowie geleistete Zahlungen und Gutschriften erfassen. Zinsen und Gebühren werden automatisch berechnet, Zahlungen automatisch nach § 367 BGB verrechnet.