Bitte prüfen Sie früher verwendete Aufstellungen dieses Falls.
Dieser Fall enthält eine Konstellation, bei der frühere Programmversionen fehlerhaft gerechnet haben:
Falls Sie vor der Korrektur eine Aufstellung dieses Falls verwendet haben, prüfen Sie diese bitte anhand unseres Korrekturhinweises. Die aktuelle Berechnung berücksichtigt die Korrektur. Bereits gespeicherte oder versandte Dokumente werden dadurch nicht geändert.
→ Korrekturhinweis lesen
Hinweis zu einer geänderten Verrechnung in diesem Fall
Dieser Fall enthält eine einzige Hauptforderung und eine Zahlung, Gutschrift oder Aufrechnung ohne Tilgungsbestimmung. Bisher hat fordify die Aufstellung dazu nur als Prüfentwurf ausgegeben, weil die Verrechnung innerhalb der Forderung nicht geklärt war.
Seit dem 07.10.2026, 16:00 Uhr verrechnet fordify in solchen Fällen Kostenpositionen in der Reihenfolge ihres Datums, ältere zuerst und gleich alte anteilig, und rechnet eine Zahlung vor der Fälligkeit einer nicht titulierten Hauptforderung auf diese an. Beides weist die Aufstellung aus. Die aktuelle Berechnung kann deshalb von einem früher ausgegebenen Prüfentwurf dieses Falls abweichen.
Falls Sie einen solchen Prüfentwurf nach eigener Prüfung verwendet haben, vergleichen Sie ihn mit der aktuellen Aufstellung. Bereits gespeicherte oder versandte Dokumente werden dadurch nicht geändert.
→ Hinweis lesen
Zuordnung zu einer später datierten Position prüfen
fordify berücksichtigt den Betrag entsprechend dieser Eingabe.
Ob diese Zuordnung rechtlich zutrifft, lässt sich aus den Datumsangaben allein nicht feststellen. Prüfen Sie die tatsächlichen Daten und die Grundlage der Zuordnung. Sie kann auch die Resthauptforderung und die Zinsen beeinflussen.
Exportieren Sie die Aufstellung erst, wenn die Zuordnung geklärt ist. Ändern Sie weder die Daten noch die Zuordnung allein, um diesen Hinweis zu umgehen.
→ Korrektur- und Prüfhinweis lesen
Zinsforderung: frühere Zahlungen prüfen
Dieser Hinweis betrifft Positionen des Typs ‚Zinsforderung (Titel)‘, unabhängig davon, ob sie als ‚tituliert‘ markiert wurden.
fordify unterscheidet bei dieser Anrechnung nicht, für welche Zeiträume die erfassten Zinsen angefallen sind.
Prüfen Sie, welcher Zinsbetrag zum Zeitpunkt der Zahlung bereits entstanden war und ob der Titel die Zahlung bereits berücksichtigt. Einwendungen, die vor dem Titel entstanden sind, können gegen ihn regelmäßig nicht mehr geltend gemacht werden (§ 767 Abs. 2 ZPO). Erfordert die Prüfung eine andere Anrechnung, darf die Aufstellung nicht unverändert verwendet werden.
Prüfen Sie, welcher Teil dieses Zinsbetrags zum Zeitpunkt der Zahlung bereits entstanden und noch offen war. Erfordert die Prüfung eine andere Anrechnung, darf die Aufstellung nicht unverändert verwendet werden.
Prüfen Sie, welchen Vorgang die Gutschrift abbildet, wann dieser wirkt und welcher Zinsbetrag zu diesem Zeitpunkt bereits entstanden war. Erfordert die Prüfung eine andere Anrechnung, darf die Aufstellung nicht unverändert verwendet werden.
Prüfen Sie außerdem, ob der durch die Gutschrift abgebildete Vorgang im Titel bereits berücksichtigt ist und welche Auswirkungen er auf den titulierten Anspruch hat; vor dem Titel entstandene Einwendungen können gegen ihn regelmäßig nicht mehr geltend gemacht werden (§ 767 Abs. 2 ZPO).
→ Korrektur- und Prüfhinweis lesen
Titulierte Hauptforderung: Vorgang vor der Fälligkeit prüfen